Die drei Hauptaufgaben der Agentur für Arbeit sind die Berufsberatung, die Arbeitsvermittlung und die Erbringung von finanziellen Leistungen.
Die Berufsberatung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende und unterstützt sie bei der Studien- und Berufswahl. Diese Beratung ist kostenlos.
Die Berufsberatenden gehen in die Schulen und geben eine erste Orientierung zu beruflichen Möglichkeiten und beantworten Fragen zur Berufs- und Studienwahl. In Einzelgesprächen erfolgt eine weitergehende Beratung. Diese soll außerdem dabei unterstützen, die eigenen Stärken zu erkennen sowie einen Beruf, der den eigenen Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Sie beraten gleichberechtigt in alle Richtungen - also (duales) Studium, duale und schulische Ausbildung.
Das Berufsinformationszentrum und verschiedene Online-Portale ergänzen die persönliche Beratung. Darüber hinaus organisiert die Bundesagentur für Arbeit Messen und Veranstaltungen, wie z.B. den Girls’Day und Boys’Day.
Ergänzend zu der beratenden Tätigkeit durch die Berufsberatenden vor Ort hat die Agentur für Arbeit verschiedene hilfreiche Online-Unterstützungsangebote entwickelt:
Portal zu Studium und Beruf
www.abi.de
Portal zur Berufsorientierung
www.planet-beruf.de
Portal zu Studiengängen
www.studienwahl.de
Filme zu allen Ausbildungsberufen
www.berufe.tv
Netzwerk für Berufe von A bis Z
www.berufenet.arbeitsagentur.de
Erkundungstool mit Tests unterschiedlicher Art
Ausbildungssuche per App
Die Arbeitsvermittlung richtet sich an Arbeitnehmenden, die arbeitssuchend sind sowie an Arbeitgeber/Unternehmen/Institutionen, die Arbeitskräfte suchen. Ziel ist, Angebot und Nachfrage auf beiden Seiten zusammenzuführen. Diese Leistung erbringt die Arbeitsagentur kostenlos.
Die Arbeitsvermittlung erfolgt entweder bewerberorientiert: die Arbeitsagentur sucht anhand des Potenzials der Arbeitssuchenden nach passenden Stellen; oder die Vermittlung erfolgt stellenorientiert: die Arbeitsagentur sucht gemäß der Stellenausschreibungen der Arbeitgeber nach geeigneten Arbeitssuchenden.
Dabei ermitteln die Arbeitsvermittelnden persönlichen Gesprächen die Leistungsprofile der Arbeitssuchenden, um eine schnellstmögliche und passende Vermittlung zu erzielen.
Sofern eine Arbeitsvermittlung nicht oder nicht sofort möglich ist, prüfen die Vermittelnden für ihre Klientinnen und Klienten die Möglichkeiten von beruflichen Um-/Neuorientierungen und Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Erbringung von finanziellen Leistungen richtet sich an verschiedene Personengruppen. Folgende Leistungen erfolgen über die Arbeitsagentur:
Entgeltersatzleistungen
- Arbeitslosengeld I
- Insolvenzgeld
- Kurzarbeitergeld
- Wintergeld
- Transferkurzarbeitergeld
Grundsicherung
- Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV)
- Sozialgeld
- Beiträge zur Sozialversicherung
- Leistungen für Auszubildende
Leistungen der Familienkasse
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
Die Agentur für Arbeit als Arbeitgeber und Ausbildungsstätte
Die Agentur für Arbeit ist nicht nur ein großer Arbeitgeber sondern bildet auch selbst aus: Es gibt die Möglichkeit, die Ausbildungsberufe Fachangestellte/Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen oder Fachinformatikerin/Fachinformatiker zu erlernen sowie an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in verschiedenen Fachrichtungen dual zu studieren.
Die Agentur für Arbeit in ihrer Mitgestaltungsrolle
Gemeinsam mit Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und der Politik wirkt die Agentur für Arbeit an der Ausgestaltung der deutschen Arbeitsmarktpolitik mit.
Das an die Agentur für Arbeit angegliederte Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erforscht den Arbeitsmarkt, erhebt Befragungen, erstellt Publikationen und veranstaltet Gesprächsrunden, Konferenzen und Workshops, um die politischen Akteure auf allen Ebenen kompetent zu beraten.
Quelle: www.arbeitsagentur.de