Aufsichtspflicht in vier Schritten (public)

Geschrieben am 14.02.2019
von Izabela Witkowska

Zu beachten in der Regionalarbeit:

  • Wir führen Aufsicht ab dem Start der Veranstaltung bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Teilnehmenden die Veranstaltung verlassen haben.  An- und Abreise gehören nicht dazu.
  • Wenn minderjährige Teilnehmende früher gehen wollen, weil sie gesundheitliche Beschwerden haben, müssen sie von einer abholberechtigten Person abgeholt werden. 
  • Wenn angemeldete minderjährige Teilnehmende nicht erscheinen, fragen wir telefonisch nach deren Verbleib.

Mit diesen vier Schritten erfüllen wir die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende:

1. SICH INFORMIEREN

Informationen zur Tagungsstätte:

  • Wo befinden sich Notausgänge, Notruf-Möglichkeiten, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Material und das nächste Krankenhaus?
  • Wie groß ist das Gelände der Tagungsstätte? Birgt es ggf. Gefahren (Baustellen, Gewässer, Schnellstraßen etc.)?
  • Wann beginnt die Nachtruhe im Haus?

Informationen zu den Teilnehmenden:

  • Diese bringt die jeweilige Regionalkoordination zum Workshop mit oder stellt sie vorab zur Verfügung, z. B. Lebensmittelunverträglichkeiten oder Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten.
     

2. DIE TEILNEHMENDEN INFORMIEREN

Zu Beginn der Veranstaltung informieren wir alle Teilnehmenden in einer Inforunde unter Zeugen (z. B. Mentorinnen und Mentoren oder Trainerinnen und Trainer), wer während der Veranstaltung Aufsicht führt und welche Regeln für den Workshop gelten:

  • Bettruhe: z. B. um 23:30 Uhr im Zimmer, 24 Uhr Ruhe (falls nicht schon früher aufgrund der im Haus geltenden Nachtruhe notwendig)
  • Rauchverbot (gesetzlich: bis zur Volljährigkeit, § 10 Absatz 1JugSchG ) und Alkoholverbot
    (gesetzlich: unter 18 Jahren kein Branntwein oder branntweinhaltige Getränke, § 9 Absatz 1 JugSchG,
    Studienkompass: kein Alkohol während Veranstaltungen)
  • Gelände nicht verlassen
  • Hinweis auf mögliche Gefahrenquellen auf dem Gelände und während der Freizeitgestaltung

Die Regeln werden vor der Abendgestaltung wiederholt.
 

3. AUF DIE EINHALTUNG DER REGELN ACHTEN

Wir achten auf die Einhaltung der oben genannten Regeln – die erforderliche Intensität der Überprüfung hängt von der jeweiligen Gruppenkonstellation ab.

  • Die Bettruhe kann folgendermaßen aussehen: Wir versichern uns bspw. um 23:30 Uhr, ob alle Teilnehmenden in ihren Zimmern sind. Um Mitternacht gehen wir noch einmal über die Flure, um zu hören, ob alles ruhig ist. Bitte beachten: Aus rechtlichen Gründen dürfen die Zimmer der Mädchen nur von Frauen kontrolliert werden. Die Zimmer der Jungen sollten entsprechend von Männern kontrolliert werden. Falls dies nicht möglich ist, weisen wir vorher darauf hin.
  • Die Aufsichtspflicht ruht nach der Kontrolle der Bettruhe und auch wir können ins Bett gehen. Treten anschließend noch ungewöhnliche Geräusche auf, müssen wir nachsehen und je nach Situation angemessen handeln.
     

4. AUFMERKSAM SEIN UND BEI GEFAHR EINGREIFEN

Wichtig ist, dass die Jugendlichen weder sich selbst noch andere gefährden.

  • Wir sind aufmerksam gegenüber evtl. entstehenden Gefahrenquellen, z.B. bei rutschigen Kantinenboden (Sturzgefahr) oder ähnlichem, und sorgen dafür, dass sie beseitigt werden.
  • Treten Regelverstöße auf, sprechen wir zunächst eine Verwarnung aus.
  • Werden Verwarnungen nicht ernst genommen, sind weitere Konsequenzen, z. B. der Ausschluss von einer Aktion bis hin zum Ausschluss vom Workshop die Folge. In diesem Falle werden die Erziehungsberechtigten informiert und der Jugendliche wird von diesen abgeholt.

Sollte die aufsichtsführende Person aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, z. B. ein Arztbesuch mit einer/m Teilnehmenden, vorübergehend nicht anwesend sein, klärt sie, wer die Aufsichtspflicht an ihrer Stelle übernimmt.