Nebenjob: Was muss ich beachten?

Geschrieben am 20.04.2020
von Pia Faustmann


Für Studierende gibt es viele verschiedene Jobs, mit denen sich neben dem Studium Geld verdienen lässt. Dabei gilt es nicht nur, die für sich passende Arbeit zu finden, sondern auch, sich gut über die Rahmenbedingungen für Nebenjobs zu informieren. Denn hier gibt es einiges zu beachten. Grundsätzlich gilt: Dein Studium sollte nicht unter deinem Nebenjob leiden. Damit dir genug Zeit und Energie zum Studieren bleibt, gelten Begrenzungen bei der Arbeitszeit, aber auch bei der Höhe deiner Einkünfte. 

 



Wie  viel Arbeitszeit neben dem Studium ist erlaubt? 


Bist du z. B. als studentische Hilfskraft an der Uni oder als Werkstudierende in einem Unternehmen angestellt, darfst du in der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche neben dem Studium arbeiten. Diese Begrenzung gilt nicht für die vorlesungsfreie Zeit und oder wenn es sich ausschließlich um eine Beschäftigung am Wochenende oder in den Abend- oder Nachtstunden handelt.  Allerdings: Innerhalb eines Beschäftigungsjahres darfst du max. 26 Wochen oder 181 Tage mehr als 20 Wochenstunden arbeiten!

Bei Minijobs, das sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen, ergibt sich die Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat aus der Höhe des Stundenlohns. Hier darfst du bis zu 520 € im Monat verdienen und mit dem Mindeststundenlohn von derzeit 12 € max. 43,3 Stunden monatlich arbeiten. 

Möchtest du mehr arbeiten bzw. etwas mehr Geld verdienen, bieten sich Midijobs an. Hier kannst du von 520,01€ bis zu 2000 € im Monat verdienen und zahlst nur reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung. 

Außerdem gibt es die kurzfristigen Minijobs: Dabei kann innerhalb eines Kalenderjahres drei Monate oder insg. 70 Tage gearbeitet werden, ohne dass die Höhe des Einkommens eine Rolle spielt. Diese Tätigkeiten sind daher für die Semesterferien eine gute Möglichkeit, in kürzerer Zeit mehr Geld zu verdienen. 

 



Wie viel darf ich verdienen? 


Auch Studierende haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn! Der liegt 2023 bei 12 € pro Stunde. Ausnahmen gelten für Praktika von bis zu drei Monaten oder Pflichtpraktika. Wie viel du in deinem Nebenjob verdienen darfst, hängt aber auch von anderen Faktoren ab. Erhältst du z. B. BAföG, sind max. 520 € im Monat als Zuverdienst erlaubt.



Wie sieht es mit Krankenversicherung und Steuern aus?


Bei Nebenjobs bis zu 20 Wochenstunden zahlen Studierende nur den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung, aber keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Voll sozialversicherungspflichtig werden Nebenjobs erst dann, wenn die Wochenarbeitszeit von 20 Stunden an mehr als 26 Wochen pro Jahr überschritten wird. Damit du auf der sicheren Seite bist und deine studentische oder Familienversicherung nicht gefährdest, solltest du dir also immer die Genehmigung der Krankenkasse einholen. 

Steuern müssen nicht gezahlt werden, solange das Brutto-Jahreseinkommen den jährlichen Steuerfreibetrag von 10.908 € (Stand 2023) oder  11.604 € (ab 2024) im Jahr nicht überschreitet.

 



Was ist sonst noch zu beachten?


Bei den Arbeitszeiten solltest du nicht nur die Begrenzungen der Stunden und Einnahmen im Blick behalten, sondern auch Klausurphasen, in denen du mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitungen brauchst und weniger arbeiten kannst. Sprich darüber mit dem  Arbeitgebenden und plane deine Arbeitszeiten in diesen Zeiten nach Möglichkeit flexibler.

Achte bei der Wahl deines Nebenjobs unbedingt darauf, dass sich die/der Arbeitgende fair verhält und an die Regeln hält. Auch kostenloses Probearbeiten hat Grenzen und darf nicht ausgenutzt werden! Je nach Tätigkeit sind ein paar Stunden bis maximal (!) wenige Tage in Ordnung.

 



Weitere Informationen 


Mehr zum Thema Nebenjobs und was du beachten solltest, findest du hier:

Minijob-Zentrale
Deutsches Studierendenwerk, 
Bundesagentur für Arbeit
Deutsche Rentenversicherung 
und bei deiner Krankenkasse.