Was ist ein Numerus Clausus?

Geschrieben am 25.11.2020
von Iza Witkowska


Auf der Suche nach einem passenden Studienfach kommt man nicht drum herum, sich mit dem Numerus Clausus (NC) zu beschäftigen. Aber was steckt eigentlich hinter dem Begriff NC?



Für manche Studienfächer gibt es mehr Bewerbungen als die Hochschule Plätze zur Verfügung hat. Ist dies der Fall, können nicht alle Bewerbenden einen Studienplatz angeboten bekommen. Die Hochschulen sortieren die Bewerbungen im Auswahlverfahren daher nach Abiturnoten, Wartesemstern und ggf.  fachspezifischen Auswahlkriterien. Wenn der Studiengang beispielsweise 50 Plätze zur Verfügung hat, bekommen die ersten 50 Personen auf der sortierten Liste einen Studienplatz angeboten. Die Abiturnote der Person, die den letzten in diesem Semester verfügbaren Studienplatz in diesem Studiengang erhalten hat, bestimmt den NC. Der NC ist somit der Grenzwert zwischen "zum Studiengang zugelassen" und "nicht zugelassen". 

Dieser Grenzwert wird also immer erst nach Beendigung des jeweiligen Bewerbungszeitraumes ermittelt und dient als Orientierung für das nächste Jahr. Im nächsten Bewerbungszeitraum kann es jedoch sein, dass es z. B. weniger Bewerbungen für dein Wunschstudienfach gibt oder die Hochschule im nächsten Semester mehr oder weniger Studienplätze anbietet und sich der NC-Grenzwert dadurch verändert. Daher lasse dich nicht von einem NC einschüchtern!  

Außerdem nehmen manche Personen den angebotenen Studienplatz nicht an. Dann rücken gemäß der ermittelten Reihenfolge Bewerbende von der Warteliste nach. Somit besteht die Möglichkeit, dass man einen Studienplatz mit einer  "schlechteren" Abiturnote als dem offizielle NC-Grenzwert erhält. 


Ob dein Wunschstudienfach einen NC hat oder nicht, siehst du an der Beschreibung „zulassungsbeschränkt“ bzw. „nicht zulassungsbeschränkt“. Wenn dein Wunschstudienfach keine Zulassungsbeschränkung angibt, dann kannst du dich einfach an der Hochschule einschreiben. Gibt es eine Zulassungsbeschränkung (NC) musst du dich bis zum Ende der Bewerbungsfrist beworben haben. Für eine Bewerbung wird dann eine Kopie des letzten Abschlusszeugnisses verlangt: bei einer Bewerbung für ein Bachelorstudium/Staatsexamen dein (Fach-)Abiturzeugnis, bei einer Bewerbung für ein Masterstudium dein Bachelorzeugnis.