Jura-Stipendium der Bucerius Law School

Geschrieben am 31.03.2023
von Pia Faustmann


Die Bucerius Law School bietet jungen Menschen, die BAföG-berechtigt sind oder bei denen ein besonderer finanzieller Unterstützungsbedarf steht, die Chance auf ein Jura-Stipendium

 


Das sind die Auswahlkriterien


Du kannst dich für das Jura-Stipendium bewerben, wenn du BAföG-berechtigt bist oder ein besonderer finanzieller Unterstützungsbedarf besteht.

Du solltest darüber hinaus begründen können, warum deine persönliche Perspektive zur Vielfalt auf dem Campus beiträgt, zum Beispiel...

  • ... weil du als Erste*r in deiner Familie ein Hochschulstudium beginnen willst,
  • ... weil du oder deine Eltern nicht in Deutschland geboren wurden,
  • ... weil du nach Deutschland flüchten musstest,
  • ... weil du mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung lebst,
  • ... weil du dich um einen pflegebedürftigen Menschen kümmerst,
  • ... weil du mit Kind studieren wirst oder
  • ... weil du in deinem Leben mehrfach Diskriminierungserfahrungen gemacht hast.

 



Umfang des Jura-Stipendiums


Das Jura-Stipendium beinhaltet in jedem Fall einen Zuschuss zu deinen Lebenshaltungskosten von 300 EUR monatlich – und das fest planbar für das gesamte Studium (13 Trimester)!

Darüber hinaus ist ein Erlass der Studienbeiträge von 50% oder sogar 100% möglich. Über die Höhe des Erlasses entscheidet die Auswahlkommission.

 



Wie kann ich mich bewerben? 


Alle Informationen zur Bewerbung findest du auf der Website der Bucerius Law School