Die Bucerius Law School bietet jungen Menschen, die BAföG-berechtigt sind oder bei denen ein besonderer finanzieller Unterstützungsbedarf steht, die Chance auf ein Jura-Stipendium.
Das sind die Auswahlkriterien
Du kannst dich für das Jura-Stipendium bewerben, wenn du BAföG-berechtigt bist oder ein besonderer finanzieller Unterstützungsbedarf besteht.
Du solltest darüber hinaus begründen können, warum deine persönliche Perspektive zur Vielfalt auf dem Campus beiträgt, zum Beispiel...
- ... weil du als Erste*r in deiner Familie ein Hochschulstudium beginnen willst,
- ... weil du oder deine Eltern nicht in Deutschland geboren wurden,
- ... weil du nach Deutschland flüchten musstest,
- ... weil du mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung lebst,
- ... weil du dich um einen pflegebedürftigen Menschen kümmerst,
- ... weil du mit Kind studieren wirst oder
- ... weil du in deinem Leben mehrfach Diskriminierungserfahrungen gemacht hast.
Umfang des Jura-Stipendiums
Das Jura-Stipendium beinhaltet in jedem Fall einen Zuschuss zu deinen Lebenshaltungskosten von 300 EUR monatlich – und das fest planbar für das gesamte Studium (13 Trimester)!
Darüber hinaus ist ein Erlass der Studienbeiträge von 50% oder sogar 100% möglich. Über die Höhe des Erlasses entscheidet die Auswahlkommission.
Wie kann ich mich bewerben?
Alle Informationen zur Bewerbung findest du auf der Website der Bucerius Law School.