Studiengang: Rechtspflege (FH) und der Beruf Rechtspflegerin



„Was studierst du?“
„Rechtspflege.“
„Ah. Arbeitest du dann im Krankenhaus?“
„Nein.“

Das ist die wohl typischste Reaktion von Menschen, die noch nie etwas vom Studiengang Rechtspflege und dem dazugehörigen Beruf der Rechtspflegerin und des Rechtspflegers gehört haben. Entgegen der ersten Annahme hat Rechtspflege nichts mit einem Pflegeberuf in Pflegeheimen oder Krankenhäusern zu tun. Im Grunde sind wir davon ziemlich weit entfernt.

Wer sich für juristische Fragestellungen interessiert, aber von dem Umfang und der Länge eines Jurastudiums abgeschreckt ist, findet womöglich mit dem dualen Studium der Rechtspflege genau den richtigen Weg!



Das Studium


Das dreijährige Studium wird an landeseigenen (Fach-)Hochschulen durchgeführt. Da es sich um ein duales Studium handelt, muss man sich in der Regel zwischen einem und einem halben Jahr vor Studienbeginn bei dem Oberlandesgericht seines Wunschbezirkes bewerben. Die Auswahl, ob man zum Studium zugelassen wird oder nicht, trifft im Bewerbungsverfahren das Oberlandesgericht. Eine direkte Bewerbung bei der Hochschule ist nicht möglich und, durch das Auswahlverfahren bei dem jeweiligen Oberlandesgericht, auch nicht notwendig.

Später im Studium wechseln sich Theorie- und Praxiszeiten ab. Jede Hochschule hat ein eigenes Modell, wie lang diese Phasen im Einzelnen sind.

Das Studium beinhaltet (fast) alle Fachgebiete, auf welchen der Rechtspfleger nach Ende des Studiums arbeiten könnte. In Vorlesungen wird einem Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht ebenso beigebracht wie Grundbuchrecht, Gesellschaftsrecht, das Recht der Kostenfestsetzung und Zwangsvollstreckungsrecht. Das Studium ist nicht so umfassend im Zivil- und Strafrecht wie ein Jurastudium, dafür erlernt man andere Rechtsgebiete, welche in einem Jurastudium keinen Platz finden.

Die Praxiszeiten werden abgeleistet bei Amts- und Landgerichten sowie Staatsanwaltschaften. Daneben findet häufig begleitend eine Arbeitsgemeinschaft statt, in welcher man sich über die Erlebnisse und Fälle der Praxis mit Gleichgesinnten austauschen kann und das Erlernte vertieft. In einigen Bundesländern besteht auch die Möglichkeit einen Einblick in die Arbeit des Justizvollzuges zu bekommen.

Da es sich um ein duales Studium handelt und man bereits währenddessen ein für Studenten großzügiges Gehalt bezieht, besteht für die Veranstaltungen an der Hochschule (Vorlesungen, Übungen etc.) zumeist Anwesenheitspflicht.

Nach erfolgreichem Beenden des Studiums, welches durch das Bestehen mehrerer schriftlicher und mündlicher Diplomprüfungen erreicht wird, erhält man den Hochschulgrad Diplom-RechtspflegerIn (FH).



Der Beruf


Rechtspfleger arbeiten zumeist bei Gerichten aber auch bei Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland. Nur an das Gesetz gebunden entscheiden Rechtspfleger unabhängig wie ein Richter. Man könnte den Rechtspfleger auch als „kleinen Richter“ beschreiben. Rechtspfleger arbeiten jedoch nicht, wie auch oft angenommen, dem Richter zu. Sie arbeiten unabhängig von Richtern in ihrem eigenen Aufgabengebiet. Und das ist ganz breit gefächert! Früher wurden die Aufgaben des Rechtspflegers von Richtern wahrgenommen. Seit dem zweiten Weltkrieg wurden diese Aufgaben nach und nach auf Rechtspfleger übertragen.

Als Rechtspfleger ist man auf Landesebene verbeamtet. Das heißt, man kann innerhalb eines gesamten Bundeslandes versetzt werden, um dort an den Behörden zu arbeiten.

Im Gegensatz zu den Volljuristen (Richter und Staatsanwälte) werden Rechtspfleger fachjuristisch ausgebildet. Entscheidungen werden nicht in Urteilen gefällt, sondern zumeist in Beschlüssen. Welche Aufgaben der Rechtspfleger genau übernimmt, steht im Rechtspflegergesetz.

Zu den Aufgaben können beispielsweise gehören:

  • Eintragung von neuen Eigentümern von Grundstücken in das Grundbuch
  • Erteilung eines Erbscheins (Nachweis, wer von wem beerbt wird)
  • Führung des Handels- und Vereinsregisters (dies ist ein Register, in welches alle Vereine, welche die Abkürzung „e.V.“ führen, eingetragen werden)
  • Durchführung der Zwangsversteigerung von Grundstücken (Stichwort: „zum ersten, zum zweiten, zum dritten“ – nur ohne Hammer)

Aber auch im Familien-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht findet man Rechtspfleger. Ebenso wie im Recht der Zwangsvollstreckung und Kostenfestsetzung. Rechtspfleger begleiten den Großteil von Insolvenzverfahren und sind bei den Staatsanwaltschaften für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zuständig. Dies ist aber nur ein Teil der Aufgaben, welche ein Rechtspfleger wahrnehmen kann.

– von Melanie Christoph, ASk e.V.



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