Ausbildungsfinanzierung

Geschrieben am 08.06.2020
von Monika Müller


Die Vergütung, die du während einer Ausbildung bekommst, reicht nicht immer aus, um wirklich alle Lebenshaltungskosten zu decken. Wenn du eine schulische Ausbildung absolvierst, erhältst du gar keine Ausbildungsvergütung. Meist ist diese Ausbildungsform sogar mit Kosten, beispielsweise einem Schulgeld, verbunden.

Daher gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Auszubildende, wie die Berufsausbildungsbeihilfe, das Schüler-Bafög, Ausbildungskredite und Stipendien.

 



Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)


Als Auszubildender und Auszubildender einer Berufsausbildung kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, allerdings nur, wenn du nicht im Haushalt deiner Eltern wohnst.

Die Berufsausbildungsbeihilfe muss bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, denn Berufsausbildungsbeihilfe wird nur ab Beginn des Monats gezahlt, in dem die Leistung beantragt worden ist.

 



BAföG (Förderung der Schul- und Hochschulausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)


Schülerinnen und Schüler an weiterführenden allgemein- oder berufsbildenden Schulen können BAföG erhalten: Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Auszubildende die Ausbildung nicht aus eigenem (und dem elterlichen) Einkommen oder Vermögen finanzieren können.

Einen Antrag auf Förderung nach dem BAföG kannst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung stellen. Es ist wichtig, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, denn BAföG wird frühestens vom Beginn des Antragsmonats gezahlt. Es lohnt sich also, den Antrag direkt zum Ausbildungsbeginn zu stellen. Um die Frist einzuhalten, kannst du auch erstmal einen formlosen Antrag (also eine unterschriebene Erklärung, die besagt, dass du beabsichtigst, BAföG zu beantragen) einreichen und im zweiten Schritt den komplett ausgefüllten BAföG-Antrag mit allen notwendigen Unterlagen abgeben.

Gut zu wissen: Im Gegensatz zum BAföG für Studierende gibt es das BAföG für Schülerinnen und Schüler vom Staat als Zuschuss, d.h. es muss nicht zurückgezahlt werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet dir weitere Informationen zum hier  und hier an.

Tipps zur Antragstellung findest du hier.

Außerdem hilfreich ist die BAföG-Hotline: 0800/2236341 und der BAFöG-Rechner, den du hier findest.

 



Bildungskredit


Schülerinnen und Schüler, die eine schulische Ausbildung absolvieren und sich im vorletzten oder letzten Jahr dieser Ausbildung befinden, können einen Bildungskredit bei der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Dieser Bildungskredit ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden und deren Eltern. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungskredit, da es sich um ein Bundesprogramm mit begrenztem Budget handelt. Die Beantragung erfolgt online beim Bundesverwaltungsamt.

Der Bildungskredit wird monatlich im Voraus in gleichbleibenden, festgelegten Raten durch die KfW ausbezahlt. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der Fälligkeit der ersten Auszahlung. Die monatliche Rückzahlungsrate beläuft sich, unabhängig vom dann vorhandenen Einkommen, auf 120 Euro und ist zu zahlen bis zur vollständigen Rückzahlung der ausgezahlten Darlehensbeträge.

Weitere Informationen findest du hier und hier.

 



Stipendien


Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium, ein Programm für Berufseinsteigende, und das Aufstiegsstipendium, eine Studienförderung für Berufserfahrene.

Für besonders begabte Auszubildende gibt es verschiedene, branchenspezifische Wettbewerbe, die teilweise eine ideelle Förderung darstellen und teilweise mit einem Preisgeld dotiert sind, z. B.

Eine kostenfreie Stipendienberatung erhältst du beim Stipendienkompass.

 



Weitere Informationen


In der Broschüre der Bundesagentur für Arbeit unter Punkt 10, gibt es noch mehr zum Thema „Finanzielle Hilfen für die Ausbildung“.