Das Bewerbungs-ABC

Geschrieben am 18.09.2019
von t.meier


Du blickst im Dschungel der Bewerbungssprache nicht mehr ganz durch? Wir erklären wir dir kurz und knackig die wichtigsten Begriffe.

  • Anschreiben

Das Anschreiben ist in der Regel die erste Seite deiner Bewerbung. Hier formulierst du die Motivation deiner Bewerbung und deine Qualifikationen. Für das Layout und die Struktur eines Anschreibens gibt es ziemlich klare, allgemeingültige Vorgaben. Mehr dazu hier.

  • Arbeitszeugnis 

Ein Arbeitszeugnis zeigt die Dauer und Art einer Beschäftigung sowie deine Leistungen und dein Sozialverhalten. In Deutschland haben Arbeitnehmende einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. 

  • Kurzbewerbung:

Eine Kurzbewerbung besteht aus Anschreiben und Lebenslauf. Sie enthält keinerlei Anlagen, also keine Zeugnisse, Bescheinigungen, etc.

  • Lebenslauf

Der Lebenslauf gibt übersichtlich und strukturiert Auskunft über die Fähigkeiten und Qualifikationen. Oft wird er von Mitarbeitenden der Personalabteilung zuerst angesehen. Folgende Daten sollte jeder Lebenslauf enthalten: persönliche Angaben (z.B. Name und Adresse), beruflicher Werdegang, Ausbildung und besondere Kenntnisse (z.B. Fremdsprachen).

  • Motivationsschreiben:

Ein Motivationsschreiben ist einem Anschreiben ähnlich, jedoch weniger formal und normalerweise etwas länger und tiefgehender. Motivationsschreiben werden oft bei der Bewerbung für Stipendien oder Masterstudiengänge verlangt.

  • Referenzschreiben

Ein Referenzschreiben wird von deiner/deinem vorherigen Arbeitgeberin/Arbeitgeber,  zufriedenen Kundinnen/Kunden oder auch von einer Lehrkraft oder Professorin/Prodessor verfasst, um dich weiterzuempfehlen. In Deutschland sind Referenzschreiben eher selten, in den USA sind sie weit verbreitet. Besonders für freiberufliche Tätige sind Referenzschreiben sinnvoll, weil sie oft kein klassisches Arbeitszeugnis erhalten. Du kannst ein Referenzschreiben an deine Bewerbung anhängen, auch wenn es nicht explizit gefordert ist. Es sollte aber dann einen klaren inhaltlichen Bezug zur Stellenausschreibung haben.

  • Relevante Zeugnisse

Der Ausdruck „relevante Zeugnisse“ bedeutet, dass du nur Zeugnisse und Bescheinigungen an deine Bewerbung anhängen solltest, die aktuell sind und auch einen inhaltlichen Bezug zur Stellenausschreibung haben. Wenn du dich also um ein Pflichtpraktikum im Studium bewirbst, solltest du nicht deine Zeugnisse aus der Grundschule anhängen.