BAföG: kurze Einführung

Geschrieben am 30.06.2022
von t.meier

Der Begriff BAföG sagt dir was, aber du hast nicht wirklich den Überblick? In der Kürze liegt die Würze: Wir zeigen dir die wichtigsten Stichpunkte zum Thema auf und bringen Licht ins Dunkel.

 

Wofür steht BAföG?


BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, welches die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülerinnen und Schüler und Studierenden in Deutschland regelt. Durch das BAföG soll die Chancengleichheit im Bildungswesen gewahrt und einkommensschwächere Bevölkerungsschichten gefördert werden. Die Höhe der Leistungen errechnet sich unter anderem aus den Kosten für eine Wohnung, aber auch dein Einkommen und Vermögen und das deiner Familienangehörigen wird berücksichtigt. Weitere Einflussfaktoren für die Berechnung des BAföG-Bedarfssatzes sind Faktoren wie die Familienkonstellation (Eltern verheiratet, getrennt, geschieden), die Anzahl von Geschwistern, aber auch deren Ausbildung.

 



Gut zu wissen:

  • BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, dessen Rückzahlung fünf Jahre nach Studienabschluss beginnt, allerdings muss max. 10.010 € zurückgezahlt werden.
  • Die Antragstellung erfolgt beim BAföG-Amt bzw. Studierendenwerk der jeweiligen Hochschule. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann - dennoch gilt: Die Leistung beginnt mit dem Monat der Antragstellung bzw. zu Beginn des Semesters, d.h. Zahlungen werden auch rückwirkend entrichtet.
  • Die Förderung läuft für 12 Monate, dann muss ein Folgeantrag gestellt werden. Es lohnt sich also, nachdem der 1. Antrag erfolgreich ausgefüllt wurde, eine Kopie zu machen und diese als Vorlage für den Folgeantrag im kommenden Jahr zu nutzen.
  • Du hast auch andere Bezüge? Einkünfte aus Stipendien bis 300 € pro Monat sind ebenso wie Einkünfte aus Mini-Jobs bis 520 € pro Monat anrechnungsfrei, d.h. daraus ergibt sich für dich ein möglicher Zuverdienst ohne BAföG-Abzüge.
  • Da der BAföG-Betrag nach dem Einkommen deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr berechnet wird, solltest du bei Diskrepanzen in der Lebenssituation die Möglichkeit zum Härtefallantrag oder einer Kostenübernahme bei Notfällen nutzen.
  • Darüber hinaus sollten deine Studienpläne im Ausland nicht als finanzielle Belastung übergangen werden: Unter der Voraussetzung, im Rahmen des Fachbereiches Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen, kannst du mithilfe des Auslands-BAföG deinen Auslandsaufenthalt planen.

 


Weitere Informationen stehen dir auch hier zur Verfügung:

  • Mehr Informationen zum BAföG unter: www.bafög.de
  • BAföG-Hotline: 0800 / 223 63 41