Auslands-BAföG: Finanzielle Unterstützung für dein Studium oder Praktikum im Ausland
Möchtest du während deines Studiums oder deiner schulischen Ausbildung ins Ausland gehen? Dann könnte das Auslands-BAföG eine wertvolle finanzielle Unterstützung für dich sein! Hier erfährst du alles Wichtige zu den Voraussetzungen, der Förderhöhe, der Antragstellung und der Rückzahlung.
Voraussetzungen für das Auslands-BAföG
Damit du für das Auslands-BAföG berechtigt bist, musst du folgende Kriterien erfüllen:
- Wohnsitz in oder Verbindung zu Deutschland
- Dein ständiger Wohnsitz muss in Deutschland sein oder du musst eine enge Verbindung zur deutschen Gesellschaft nachweisen können.
- Dies kann durch Schul- oder Berufsabschlüsse in Deutschland, eine bestimmte Aufenthaltsdauer im Inland oder eine Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden.
- Falls du diese „harten“ Kriterien nicht erfüllst, könntest du dennoch gefördert werden, wenn du mindestens zwei der folgenden „weichen“ Kriterien erfüllst:
- Familiäre Bindungen nach Deutschland
- Sprachkenntnisse (mindestens C1-Niveau)
- Soziale oder wirtschaftliche Bindungen zum Inland
(Quelle: GGUA-Ausbildungsförderung)
- Anerkennung der Hochschule oder Ausbildungsstätte
- Die besuchte Bildungseinrichtung im Ausland muss einer deutschen Hochschule, Höheren Fachschule oder Akademie gleichwertig sein.
- Mindestdauer des Auslandsaufenthaltes
- Studium: mindestens sechs Monate oder ein Semester
- Pflichtpraktikum: mindestens zwölf Wochen
Wichtig: Alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein!
Förderdauer
- Innerhalb der EU und in der Schweiz: Vollständige Förderung bis zum Erwerb des Abschlusses.
- Außerhalb der EU: Förderung für bis zu ein Jahr, in Ausnahmefällen bis zu zweieinhalb Jahre.
- Austauschprogramme an Partnerhochschulen: BAföG während der gesamten Austauschdauer.
- Pflichtpraktika: Finanzielle Unterstützung für die gesamte Dauer, sofern das Praktikum außerhalb der EU mindestens 12 Wochen dauert.
- Schülerinnen und Schüler: BAföG für ein Auslandsschuljahr möglich.
Förderhöhe
- Studiengebühren: Bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr (inklusive Stipendium, falls vorhanden).
- Reisekosten:
- Innerhalb Europas: 250 Euro für Hin- und Rückreise.
- Außerhalb Europas: 500 Euro für Hin- und Rückreise.
- Zusatzkosten der Krankenversicherung: Zuschuss gemäß BAföG-Regelungen.
- Höhere Lebenshaltungskosten: Je nach Zielland gibt es einen Auslandszuschlag.
Antragstellung
- Mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes beantragen.
- Zuständiges BAföG-Amt abhängig vom Zielland.
- Zuständige Behörde finden: BAföG-Weltkarte
Rückzahlung
- 50 % des BAföG-Betrags sind ein Zuschuss und müssen nicht zurückgezahlt werden.
- Die Rückzahlung des Darlehens beginnt fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit.
Weitere wichtige Hinweise
- Bis zu zwei Auslandssemester werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Dein Inland-BAföG bleibt also unberührt.
- Auch wenn du in Deutschland kein BAföG bekommst, kannst du im Ausland BAföG erhalten! Wer bereits Inlands-BAföG erhält, hat sehr gute Chancen auf eine Förderung im Ausland.
Mehr Infos: