Auslandsbafög - Eine Einführung

Geschrieben am 28.02.2025
von l.ferri


Auslands-BAföG: Finanzielle Unterstützung für dein Studium oder Praktikum im Ausland

Möchtest du während deines Studiums oder deiner schulischen Ausbildung ins Ausland gehen? Dann könnte das Auslands-BAföG eine wertvolle finanzielle Unterstützung für dich sein! Hier erfährst du alles Wichtige zu den Voraussetzungen, der Förderhöhe, der Antragstellung und der Rückzahlung.

Voraussetzungen für das Auslands-BAföG

Damit du für das Auslands-BAföG berechtigt bist, musst du folgende Kriterien erfüllen:

  1. Wohnsitz in oder Verbindung zu Deutschland
    • Dein ständiger Wohnsitz muss in Deutschland sein oder du musst eine enge Verbindung zur deutschen Gesellschaft nachweisen können.
    • Dies kann durch Schul- oder Berufsabschlüsse in Deutschland, eine bestimmte Aufenthaltsdauer im Inland oder eine Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden.
    • Falls du diese „harten“ Kriterien nicht erfüllst, könntest du dennoch gefördert werden, wenn du mindestens zwei der folgenden „weichen“ Kriterien erfüllst:
      • Familiäre Bindungen nach Deutschland
      • Sprachkenntnisse (mindestens C1-Niveau)
      • Soziale oder wirtschaftliche Bindungen zum Inland

(Quelle: GGUA-Ausbildungsförderung)

  1. Anerkennung der Hochschule oder Ausbildungsstätte
    • Die besuchte Bildungseinrichtung im Ausland muss einer deutschen Hochschule, Höheren Fachschule oder Akademie gleichwertig sein.
  2. Mindestdauer des Auslandsaufenthaltes
    • Studium: mindestens sechs Monate oder ein Semester
    • Pflichtpraktikum: mindestens zwölf Wochen

Wichtig: Alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein!

Förderdauer

  • Innerhalb der EU und in der Schweiz: Vollständige Förderung bis zum Erwerb des Abschlusses.
  • Außerhalb der EU: Förderung für bis zu ein Jahr, in Ausnahmefällen bis zu zweieinhalb Jahre.
  • Austauschprogramme an Partnerhochschulen: BAföG während der gesamten Austauschdauer.
  • Pflichtpraktika: Finanzielle Unterstützung für die gesamte Dauer, sofern das Praktikum außerhalb der EU mindestens 12 Wochen dauert.
  • Schülerinnen und Schüler: BAföG für ein Auslandsschuljahr möglich.

Förderhöhe

  • Studiengebühren: Bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr (inklusive Stipendium, falls vorhanden).
  • Reisekosten:
    • Innerhalb Europas: 250 Euro für Hin- und Rückreise.
    • Außerhalb Europas: 500 Euro für Hin- und Rückreise.
  • Zusatzkosten der Krankenversicherung: Zuschuss gemäß BAföG-Regelungen.
  • Höhere Lebenshaltungskosten: Je nach Zielland gibt es einen Auslandszuschlag.

Antragstellung

  • Mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes beantragen.
  • Zuständiges BAföG-Amt abhängig vom Zielland.
  • Zuständige Behörde finden: BAföG-Weltkarte

Rückzahlung

  • 50 % des BAföG-Betrags sind ein Zuschuss und müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Die Rückzahlung des Darlehens beginnt fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit.

Weitere wichtige Hinweise

  1. Bis zu zwei Auslandssemester werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Dein Inland-BAföG bleibt also unberührt.
  2. Auch wenn du in Deutschland kein BAföG bekommst, kannst du im Ausland BAföG erhalten! Wer bereits Inlands-BAföG erhält, hat sehr gute Chancen auf eine Förderung im Ausland.

Mehr Infos: