Schülerinnen- und Schülerpraktika – Praxiserfahrung und Berufsorientierung

Geschrieben am 03.08.2019
von Iza Witkowska


Die einen freuen sich über die Abwechslung, die anderen haben eher gemischte Gefühle. Bei einem Schülerinnen- und Schülerpraktikum verlässt du deine vertraute Schulumgebung und schnupperst Betriebsluft. Dabei geht es nicht um die vollständige Mitarbeit oder das „richtige Schuften“. Vielmehr lernst du ein Unternehmen kennen, schaust den Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen über die Schulter und erledigst selbstständig kleinere Aufgaben. Dadurch bekommst du einen ersten Eindruck von den Betriebsabläufen sowie der allgemeinen Arbeitswelt.



Wozu machst du ein Schülerinnen- und Schülerpraktikum?


Diese Praktika helfen dir vor allem bei der Berufsorientierung. Ob erste Jobvorstellungen, konkrete Berufspläne oder der absolute Traumberuf: Dein Gastbeitrag im Unternehmen wird dir schnell zeigen, ob sich Tätigkeit und Gewerbe mit deinen Erwartungen vertragen. Somit sind Schulpraktika niemals sinnfrei. Im ungünstigsten Fall bemerkst du, dass der jeweilige Beruf für dich nicht in Frage kommt. Bedeutet: Du bist trotzdem einen Schritt weiter.



Wie hilft dir das Schülerinnen- und Schülerpraktikum für den Berufseinstieg?


Die meisten Unternehmen stehen Schülerinnen- und Schülerpraktika offen gegenüber oder befürworten es sogar ausdrücklich. Immerhin absolvierst du das Praktikum in einem Zeitraum unweit deines Schulabschlusses. Stellst du dich also geschickt an, kannst du wichtige Kontakte knüpfen und deine Chancen auf einen späteren Ausbildungsplatz verbessern. So belegen die Zahlen: Bei Unternehmen erfolgt die Gewinnung von Azubis zu sensationellen 61% über Praktika – Stand 2015.



Welche Arten von Schülerinnen- und Schülerpraktika gibt es?


Es gibt vier verschiedene Arten von Schülerinnen- und Schülerpraktika:

  1. Berufsorientiertes Praktikum: Dieses dauert in der Regel zwei bis drei Wochen und findet in der regulären Schulzeit statt. Du arbeitest in diesem relativ kurzen Zeitraum an einfachen, aber typischen Aufgaben mit. Es dürfen jedoch nur Arbeiten sein, die deine Gesundheit und Sicherheit keinesfalls gefährden. Darum ist zeitweise sogar nur zuschauen angesagt.

  2. Freiwilliges Ferienpraktikum: Hier kannst du in einem selbstgewählten Unternehmen mitarbeiten und dort hineinschnuppern. Es handelt sich nicht um einen Ferienjob, sondern eben um ein Praktikum. Daher sind solche Praktika normalerweise unbezahlt. Dafür bekommst du aber zumeist die Möglichkeit, an anspruchsvolleren Tätigkeiten als in berufsorientierten Schülerinnen- und Schülerraktika zu arbeiten. Für das Sammeln von Praxiserfahrungen ist ein Ferienpraktikum daher deutlich besser geeignet.

  3. Fachpraktikum: Solche müssen die Schülerinnen und Schüler in einigen Bildungsgängen absolvieren. Diese können Tage, Wochen oder Monate dauern. Ziel des Fachpraktikums ist es, deine fachliche Kompetenz zu stärken und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu knüpfen. Auch diese Praktika werden in der Regel nicht vergütet.

  4. Praxistag: Schülerinnen und Schüler gehen für mindestens ein Schuljahr einen Tag pro Woche in ein Unternehmen und arbeiten dort mit. Über solche regelmäßigen Praxistage sollen Schülerinnen und Schüler an die Arbeitswelt herangeführt werden. Außerdem bauen sie so Kontakte zu einem Unternehmen auf. Im Idealfall bietet dir das Unternehmen nach dem Schulabschluss eine Lehrstelle an.


 


Wie findest du das passende Schülerinnen- und Schülerpraktikum?


Grundsätzlich solltest du dir gut überlegen, in welchem Bereich du ein Schülerinnen- und Schülerpraktikum absolvieren möchtest. Es wäre eine klar vergebene Chance für deine Berufswahl, aus Bequemlichkeit das Erstbeste zu nehmen. Auch wer noch keine klaren Vorstellungen hat, sollte vor Ort bei der Arbeitsagentur oder im Internet einen Berufseignungstest machen. Das hilft dir dabei, ein Berufsfeld zu finden, das zu den persönlichen Stärken und Interessen passt.

Wenn du selbst keine passende Praktikumsstelle für ein Schülerinnen- und Schülerpraktikum findest, hilft dir oft die Schule bei der Suche. Sie steht häufig mit regionalen Arbeitgebern in Kontakt und kann dort vermitteln.

Wo arbeiten eigentlich deine Eltern, Freundinnen/Freunde und Bekannten? Das Netzwerk, das sogennante "Vitamin B", hilft oft dabei, Schülerinnen- und Schülerpraktika aufzutun. Tipp: Versuche es jedoch zuallererst auf eigene Faust. Angelst du dir über Bewerbungen, Telefonate oder persönliche Gespräche selbstständig einen Praktikumsplatz, hinterlässt das einen ziemlich guten Eindruck bei deinem Arbeitgeber.


 


Welche Rechte hast du im Schülerinnen- und Schülerpraktikum?


In der Regel gilt: Schülerpraktika sind unvergütet. Dein Lohn ist die gesammelte Arbeitserfahrung – wenn du so willst. Doch kein Grund zur Aufregung. Immerhin geht es in erster Linie um die Einblicke in die Berufswelt und das Sammeln von praktischen Mini-Erfahrungen. Du wirst dir also mit Sicherheit nicht den Buckel krumm schuften.

Noch ein rechtlicher Hinweis: Bist du unter 15 Jahren alt, darfst du täglich nur maximal sieben Stunden arbeiten. Ab 16 Jahren ist die klassische 40-Stunden-Woche erlaubt. Dabei hast du selbstverständlich Anspruch auf eine Mittagspause – je nach Unternehmen dauert die 30 bis 60 Minuten. Oft kneift deine/dein betriebliche Betreuerin/Betreuer auch ein Auge zu und lässt dich etwas früher nach Hause. Dafür gibt es jedoch keine Garantie.



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