Freiberuflich oder Kleingewerbe? Zwei Wege in die Selbständigkeit 🔍

Geschrieben am 12.06.2026
von Claude Kameni

Du willst mit einer eigenen Idee loslegen, vielleicht erst klein neben der Schule oder dem Studium? Dann ist es super wichtig, frĂĽh zu verstehen: Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist automatisch ein Gewerbe. In Deutschland wird grob zwischen freiberuflicher Tätigkeit und gewerblicher Tätigkeit unterschieden und davon hängt ab, wo du dich anmeldest, welche Regeln gelten und was fĂĽr dich ĂĽberhaupt passt. 



Wie fängt man an? đꤔ

1) Freiberuflich oder Kleingewerbe – was ist der Unterschied?

Freiberuflich bist du typischerweise dann, wenn du persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig eine Dienstleistung erbringst, oft auf Grundlage einer besonderen Qualifikation oder einer schöpferischen Tätigkeit. Ein Kleingewerbe dagegen ist ein kleines gewerbliches Unternehmen, das nicht ins Handelsregister eingetragen sein muss. Wichtig: Im Alltag werden die Begriffe oft durcheinandergeworfen, aber sie meinen nicht dasselbe. Ob deine Tätigkeit am Ende wirklich als freiberuflich gilt, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.

Kurz gesagt:

  • freiberuflich = eher Wissen, Unterricht, Kunst, Sprache, bestimmte Fachberufe
  • gewerblich / Kleingewerbe = eher Verkauf, Handel, Herstellung, Shop, Produkte, viele Serviceangebote

Wenn du dir bei dieser Unterscheidung unsicher bist, hilft dir die IHK bei der ersten Einordnung oft gut weiter.

2) In welchen Bereichen kann man freiberuflich tätig sein?

Zu den freien Berufen zählen klassische Katalogberufe wie z. B. Ă„rztinnen, Architektinnen, Ingenieurinnen, Journalistinnen, Dolmetscherinnen oder Steuerberaterinnen. Zusätzlich können auch wissenschaftliche, kĂĽnstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten freiberuflich sein. Gerade fĂĽr junge Menschen sind deshalb vor allem solche Beispiele greifbar: Nachhilfe geben, Musikunterricht, Ăśbersetzen, journalistische Texte schreiben oder kĂĽnstlerisch arbeiten. Auch hier gilt aber: Die genaue Einordnung ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Greifbare Beispiele:

  • Du gibst regelmäßig Nachhilfe oder Musikunterricht â†’ das kann freiberuflich sein.
  • Du schreibst Texte, Beiträge oder journalistische Inhalte â†’ das kann freiberuflich sein.
  • Du verkaufst selbst designte Sticker, Kleidung oder Kerzen ĂĽber einen Shop → das ist in der Regel gewerblich.
  • Du betreibst einen Online-Shop, handelst mit Produkten oder stellst Waren her → meistens Gewerbe.

3) Mini-Check fĂĽr deine Idee âś…

Frag dich kurz:

  • Verkaufe ich vor allem Wissen, Unterricht, Sprache oder kreative Leistung?
  • Oder verkaufe ich Produkte, Waren oder standardisierte Services?
  • Brauche ich fĂĽr meine Tätigkeit eine besondere Qualifikation oder ist sie schöpferisch/kĂĽnstlerisch?

Wenn du hier unsicher bist, ist das völlig normal. Gerade bei den ersten Überlegungen geht es vor allem darum, deine Idee möglichst realistisch einzuordnen.



Welche Schritte kommen bei der Anmeldung auf dich zu?

1) Wenn du freiberuflich startest

Bei einer freiberuflichen Tätigkeit ist nicht das Gewerbeamt deine erste Station, sondern das Finanzamt. Dort musst du dich spätestens innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit melden. In der Praxis läuft das meistens ĂĽber ELSTER mit dem â€žFragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Danach bekommst du eine Steuernummer. Je nach Tätigkeit prĂĽft das Finanzamt auĂźerdem, ob fĂĽr dich eine Kammerpflicht besteht.

Wichtig zu wissen:
Freiberuflerinnen zahlen keine Gewerbesteuer. Je nach Beruf können aber andere Pflichten dazukommen, zum Beispiel eine Kammerzugehörigkeit oder eine Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung â€” etwa bei bestimmten Lehrtätigkeiten, bei KĂĽnstlerinnen oder Publizist*innen.

2) Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest

Wenn deine Tätigkeit gewerblich ist, meldest du sie beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an. Die Anmeldung muss grundsätzlich mit Beginn des Gewerbes erfolgen. Danach werden in der Regel weitere Stellen informiert, zum Beispiel das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die IHK oder HWK.

Ein Kleingewerbe ist meist passend, wenn du allein oder als kleine GbR startest und dein Geschäft noch keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb braucht. Typisch wäre zum Beispiel ein kleiner Shop, ein Verkauf ĂĽber Etsy oder ein lokales Produktangebot.

3) Und was ist dann die Kleinunternehmerregelung?

Das ist ein super wichtiger Punkt: Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung sind zwei verschiedene Dinge. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nicht deine Rechtsform, sondern die Umsatzsteuer. Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr nicht ĂĽber 100.000 € kommt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen. Bei einer NeugrĂĽndung ist im Startjahr zunächst die 25.000-€-Grenze entscheidend.

FĂĽr viele junge GrĂĽnderInnen ist das praktisch, weil es die Umsatzsteuer einfacher macht. Gleichzeitig solltest du die Grenze im Blick behalten, damit du später nicht ĂĽberrascht wirst. AuĂźerdem gilt: Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, darf grundsätzlich keine Umsatzsteuer ausweisen und kann im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen.

4) Hilfreiche Ressourcen & Tools đź”—

FĂĽr einen ersten Ăśberblick ist JUGEND GRĂśNDET – „Wie grĂĽndet man Schritt fĂĽr Schritt?“ besonders passend, weil dort GrĂĽndung verständlich und nah an jungen Zielgruppen erklärt wird. Die Website findest du hier.

Hilfreich sind auĂźerdem:

  • ELSTER fĂĽr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • das Bundesportal fĂĽr die Gewerbeanmeldung
  • das Bundesministerium fĂĽr offizielle Infos zur Kleinunternehmerregelung


Welche Dinge solltest du beachten, wenn du noch unter 18 bist? âś¨

Wenn du noch nicht volljährig bist, ist GrĂĽnden möglich, aber es gibt Extraschritte. FĂĽr eine eigene selbstständige Tätigkeit brauchst du in der Praxis zuerst die Zustimmung deiner Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter. Dazu kommt in der Regel noch die Genehmigung des Familiengerichts nach § 112 BGB.

Der Antrag an das Familiengericht kann formlos gestellt werden, braucht aber die Unterschrift der Eltern. Häufig ist es auĂźerdem sinnvoll, eine Stellungnahme der Schule beizulegen, damit klar ist, dass deine Selbstständigkeit mit Schule und Entwicklung vereinbar ist. Vor der Genehmigung werden meist du und deine Eltern angehört.

Besonders wichtig unter 18:

  • Mit der Genehmigung darfst du viele geschäftliche Verträge selbst schlieĂźen.
  • Kredite oder andere riskante Geschäfte sind aber besonders sensibel.
  • Auch Krankenversicherung und Familienversicherung solltest du frĂĽh mitdenken.

Merksatz zum Mitnehmen đź’ˇ

Nicht jede Selbstständigkeit ist gleich. Freiberuflich passt oft zu Unterricht, Sprache, Kunst oder bestimmten Fachberufen. Kleingewerbe passt eher zu Verkauf, Handel oder produktbasierten Ideen. Und wenn du unter 18 bist, brauchst du etwas mehr Vorbereitung — aber mit Eltern, einem klaren Plan und den richtigen Stellen an deiner Seite ist der Start trotzdem möglich.